Ab dem 1. Januar 2025 stehen umfassende Neuerungen an. Was geplant ist und welche Fragen in der Praxis immer wieder auftauchen klärt die AOK PLUS in einem Online-Seminar.
Trotz ernsthafter Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit in der Kündigungsfrist ist die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wichtigstes Beweismittel.
Wiedereinführung der Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen (Befristet bis 30.11.2022).